Der Aufzug ist mit Sicherheit eine der am sorgfältigsten regulierten technischen Einrichtungen, weil die Menschheit natürliche Bedenken gegen seine Nutzung zu haben scheint. Viele fühlen sich nicht immer wohl bei seiner Nutzung und die Angst vorm Steckenbleiben fährt auch irgendwie immer mit. Was liegt dann näher als genau diesen Fall abzusichern?
Das Thema Personeneinschluss im Aufzug, Notruf und Befreiung stufen wir mit Platz 2 als sehr bedeutend ein, weil hier aus Betreibersicht teilweise noch immer akuter Handlungsbedarf besteht. Obwohl bereits Regelwerke dazu in Kraft sind und nun auch der VDI eine Richtlinie zum Thema erarbeitet, sind Unwissenheit und Hilfs- sowie Handlungsbedarf groß.
Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet zu sachgemäßer Befreiung
Wenn Sie aufmerksamer Leser unserer Beiträge sind, ahnen Sie wahrscheinlich schon, dass die Verpflichtung zu einer sachgemäßen Befreiung nicht den Hersteller trifft, sondern den Betreiber der Anlage. Er hat gemäß der Betriebssicherheitsverordnung dafür zu sorgen, dass Befreiungsmaßnahmen in angemessener Zeit sachgerecht durchgeführt werden (BetrSichV §12 "Betrieb").
Selbst organisierte Befreiung häufig unzureichend
Leider sind sich viele Betreiber des "Notruf-Risikos" nicht oder nicht vollständig bewusst, so dass entsprechende Umsetzungsmaßnahmen der BetrSichV manchmal unzureichend sind. Es gibt durchaus noch Aufzüge bei denen der Betreiber z.B. nicht geregelt hat wer im Falle des Steckenbleibens zu reagieren hat und in welcher Form...
- Ist der Nachtportier auch wirklich am Platz?
- Hört Frau Maier in der 3. Etage die Nothupe? 24 Stunden am Tag? 7 Tage die Woche?
Diese und andere Fälle blenden viele Betreiber aus, weil sie nach unseren Erfahrungen die Risiken einer selbst organisierten Befreiung nicht kennen. Vorsicht, der Teufel steckt im Detail!
Noch immer sind Fälle bekannt, in denen Menschen zu Schaden kommen, weil sie sich selbst aus dem Aufzug befreien wollten. So mancher Youtube-Darsteller brüstet sich mit vermeintlich ungefährlichem Hinausklettern aus der Kabine. Um der Sicherheit willen, würde ich mir ein durchgängiges Aufschalten aller Anlagen auf ständig besetzte, qualifizierte Notdienststellen wünschen, um weitere Unfälle zu vermeiden.
Technik statt Mensch!
Eine technische Lösung ist wesentlich einfacher, sehr viel zuverlässiger als der Mensch und auf jeden Fall günstiger als ein schlechtes Gewissen und noch viel günstiger als ein Schadensfall, der mit der richtigen Organisation vermeidbar gewesen wäre.
" ..... Befreiungsmaßnahmen in angemessener Zeit sachgerecht durchgeführt werden... " - nach meiner Erinnerung war in der TRA 006 eine Zeitangabe von 20 Minuten bis zur Kontaktaufnahme - oder war es ein Kommentar zur TRA ?? Ist auch egal. Was ist angemessener Zeitraum für die Befreiungsmaßnahme und ist die Kontaktaufnahme mittels Sprechverbindung bereits der erste "sachgerechte" Schritt? Wer kennt eine klare Defierung hierzu? Oder ist die Rechtsprechung mal wieder entscheident? Grüße aus Sachsen
Kommentiert von: Schmidt | Mittwoch, 07. September 2011 um 08:44 Uhr