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Dienstag, 08. Dezember 2009

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Folgende Weblogs beziehen sich auf Platz 2: Auf Notrufe aus einem Aufzug in angemessener Zeit reagieren:

Kommentare

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" ..... Befreiungsmaßnahmen in angemessener Zeit sachgerecht durchgeführt werden... " - nach meiner Erinnerung war in der TRA 006 eine Zeitangabe von 20 Minuten bis zur Kontaktaufnahme - oder war es ein Kommentar zur TRA ?? Ist auch egal. Was ist angemessener Zeitraum für die Befreiungsmaßnahme und ist die Kontaktaufnahme mittels Sprechverbindung bereits der erste "sachgerechte" Schritt? Wer kennt eine klare Defierung hierzu? Oder ist die Rechtsprechung mal wieder entscheident? Grüße aus Sachsen

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