Im Rahmen einer Schulung von Vertriebskollegen in unserem Hause wurde ich gestern darauf aufmerksam gemacht, dass einige Fachplaner in Bayern offensichtlich Aufzugsschächte ohne Entlüftung bzw. Entrauchung ausschreiben! Diese Tatsache beschäftigte mich noch während der gesamten Heimfahrt.
Ich habe dann gestern Abend noch die bayerische Bauordnung konsultiert und bin natürlich zu dem Ergebnis gekommen, dass dies so nicht sein darf; auch in Artikel 37 Abs. 3 der BayBO 2008 steht das allgemein Bekannte:
"Fahrschächte müssen zu lüften sein und eine Öffnung zur Rauchableitung mit einem freien Querschnitt von mindestens 2,5 v.H. der Fahrschachtgrundfläche, mindestens jedoch 0,10 m² haben..."
Im Affekt hätte ich fast einen bitterbösen Kommentar verfasst, konnte mich aber dann etwas beruhigen. Schließlich fand ich in den alten Beispiel-Unterlagen auch die bayerische Bauordnung von 1998 und siehe da: dort wurde tatsächlich für wenige Ausnahmen der Verzicht auf Entlüftung eingeräumt, z.B. für Kleinlastenaufzüge ohne Personenbeförderung.
Somit war klar dass viele Planer offensichtlich noch veraltete Versionen der Bauordnung nutzen. Also liebe Planer in Bayern: ich empfehle Ihnen wärmstens die Ausgabe von 2008. Vorsicht: leider findet man an vielen Stellen im Internet auch noch Kopien der veralteten Version!
Übrigens: auch nach DIN EN 81 A3 2009 Abschnitt 5.2.3. dürfte ein Aufzug gänzlich ohne Entlüftung nicht in Verkehr gebracht werden und daher eigentlich auch keine Konformitätserklärung besitzen (und damit nicht in Betrieb sein!) [Meine nächste Schulung zu den Grundlagen der Aufzugsplanung findet übrigens Mitte Mai statt.]
Ich denke wir alle wissen dass es in der Praxis leider nicht so ist und ich befürchte dass ganz Deutschland etwas bayerisch ist…..
Wir Bayern sind wohl in vielen Aspekten anders als andere ^^
Kommentiert von: Bayer | Dienstag, 06. September 2011 um 13:33 Uhr
Hammer Seite Leute!
Kommentiert von: Stargames Casino | Mittwoch, 07. September 2011 um 03:57 Uhr