Ich hatte heute eine nette Diskussion bezüglich der Schallschutzanforderung an Aufzüge. Viele, die einen Aufzug planen und bestellen, wünschen sich natürlich die stumme Flüsterversion und nicht die Ausführung, bei der die Bewohner bei jedem Anfahren und Halten zusammenschrecken. Knallende Türen und entsprechende Schaltgeräusche wie sie noch vor wenigen Jahren durchaus üblich waren, sollen der Vergangenheit angehören. So viel zum Wunsch.
Vielfach wird dann auch versucht, diesen Wunsch in Zahlenwerten auszudrücken. Wenn die VDI 2566 (Schallschutz bei Aufzugsanlagen mit Triebwerksraum) dies hergeben würde, würde man am liebsten 0 db(A) angeben, einen Versuch ist es allemal wert.
Ist der Aufzug dann aber erst einmal eingebaut, wird der Leser unter Umständen feststellen, dass diese Forderung technisch zwar erfüllt wurde, sein eigentlicher Wunsch nach Ruhe aber dennoch unerfüllt bleibt.
Wenn zum Beispiel entgegen den Vorgaben der VDI das Schlafzimmer doch unmittelbar an den Aufzugsschacht angrenzt, kann es bei sehr ruhigen Umgebungsbedingungen durchaus vorkommen, dass ein vom Oktoberfest zurückkehrender und sich nicht geräuschlos verhaltender Mitbewohner den versuchten Schlaf des Lesers stört.
Der Leser wird zwar weniger die Aufzugstechnik als die mögliche Unterhaltung oder das Lachen des Aufzugsnutzers zur Kenntnis nehmen. Wenn das dann jede Stunde der Fall ist, kann ich mir vorstellen, dass die Nachtruhe schwerfällt.
Liebe Architekten, Planer und Besitzer, bitte denken Sie daran, dass eine Aufzugsanlage älter wird und damit unter Umständen auch ein wenig lauter. Um Ärger und Unzufriedenheit von vornherein auszuschließen, versuchen Sie bitte nicht schutzbedürftige Räume neben dem Aufzug anzuordnen. Die Nutzer der Gebäude werden Ihnen dankbar sein für den erholsamen Schlaf, denn wir alle verhalten uns in der Nutzung eines Aufzugs nicht immer „vorschriftenkonform“.
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