Gestern machte mich ein Kollege auf folgende Frage aufmerksam, die im letzten Jahr in einem Forum diskutiert wurde und möglichkerweise für den ein oder anderen interessant ist:
Darf ein Aufzug für einen Umzug genutzt werden?
Bzw: dürfen Vermieter den Transport von Lasten im Aufzug untersagen?
Einfache Frage, nicht ganz so einfache Antwort:
Teil 1: Aufzüge die nach 2003 in Verkehr gebracht und erstmalig benutzt wurden, sind Personen- und Lastenaufzüge zugleich. Eine Unterteilung wie es sie vorher gab (in der TRA 200 = techn. Regeln für Aufzüge) ist in der EN 81 nicht mehr enthalten. Aus technischer Sicht kann der Aufzug sowohl Personen als auch Lasten transportieren. Warum? Seit 2003 müssen Aufzüge über eine eingebaute Überlasteinrichtung verfügen. Diese hindert den Aufzug bei Überschreitung der Nennlast daran, loszufahren. Der Aufzug kontrolliert selbständig sein Gewicht. Damit kann ausgeschlossen werden, dass es zu gefährlichen Situationen wegen Überladung kommt.
Dazu ein Hinweis von mir: Der Gesetzgeber geht von 0,15 m² Fläche pro Person aus, was dazu führt, dass in einen 630 Kg Aufzug rechnerisch acht Personen passen würden. Praktisch kommt dies aber meistens sowieso nicht vor, da der Mensch ein zu enges Beisammensein mit fremden Personen als unangenehm empfindet. Eine Europalette allerdings, die beispielsweise mit 1.000 kg Papier beladen ist, würde flächenmäßig in den Aufzug passen. Daraus könnte ohne die Lastwiegeeinrichtung dann eine gefährliche Situationen entstehen.
Teil 2: Wenn der Betreiber des Aufzugs, also z.B. der Vermieter, die Randbedingungen für den Betrieb seiner Aufzugsanlage festlegt, darf er hier durchaus Einschränkungen festlegen! Denn nur er ist gemäß Betriebssicherheitsverordnung für den ordnungsgemäßen und sicheren Betrieb des Aufzugs verantwortlich. Es bleibt also ihm überlassen, die Nutzungsbedingungen festzulegen.
Dass diese logisch nachvollziehbar und dokumentiert sein sollten, versteht sich für mich von selbst.
Wenn es der Vermieter nicht ausdrücklich (z.B. im Mietvertrag) verbietet und nicht auf das Verbot hinweist, kann der Aufzug im Nennlast-Bereich zum Umzug genutzt werden.
Also liebe Vermieter, weist Eure neuen Mieter in die ordnungsgemäße Benutzung des Aufzugs ein und sensibilisert sie für Sicherheit und schonenden Umgang. Wozu haben wir sonst den Aufzug erfunden?
Kleiner Tipp aus meiner Erfahrung: gestalten Sie Ihren Aufzug so schön und hochwertig wie möglich. Benutzer agieren dann wesentlich vorsichtiger als in einer optisch veralteten "Möhre".
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